Kehrungen und Kehrtarif
Die Anzahl der Kehrungen ist abhängig vom Brennstoff.
Brennstoff | Anzahl Kehrungen |
Einzelöfen Kaminöfen | 2-3 mal jährlich |
ZH Gas ZH ÖL Brennwert | 1 mal jährlich |
ZH ÖL Exl ZH Pellets | 2 mal jährlich |
ZH Fest | 3-4 mal jährlich |
Der Tarif dafür ist gesetzlich geregelt!
Ihre Kehrgebühren richten sich nach der Anzahl und der Art der zu überprüfenden Feuerstätten (Einzelofen, Zentralheizung, Kachelofen). Nach durchlaufender Geschosse, dem Ort der Kehrung (Keller, Dachboden, Dach) und der Ortsklasse!
Das neu Aufstellen oder der Tausch einer Feuerstätte ist der Gemeinde und dem Rauchfangkehrer im Vorhinein zu melden und zum Abschluss zu Befunden!
Jeder Fang ist mit einem TYPENSCHILD zu kennzeichnen, auf dem die Klassifikation und die Verwendbarkeit angegeben ist. (Feuerstätte und Abgasleitung = Rauchfang)
ACHTUNG – Auch bei einem 1 zu 1 Tausch ist ein Befund erforderlich. Das gilt auch für Thermen, die direkt durch die Außenwand oder durch das Dach geführt sind.
Die Benutzung nicht gemeldeter Feuerstätten ist strafbar, im Schadensfall nicht von Ihrer Versicherung gedeckt und es besteht die Gefahr einer Rauchgas-Vergiftung.
Rechtliches:
Unsere Tätigkeiten basieren auf zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen, die dem Schutz der Gesellschaft und unserer Umwelt dienen.
Ich setze mich mit Hingabe dafür ein, dass alles in Ordnung ist und Sie sich sicher fühlen können.
Besuchen Sie die Webseite der Rauchfangkehrer Innung NÖ, um mehr über unsere Arbeit und die damit einhergehenden Verordnungen zu erfahren.
Hier geht's zur Webseite:
https://www.rauchfangkehrer.org/verordnungen.html