Befunde
Wann brauche ich einen Befund?
Die Befunde Ihrer Abgasanlagen und Feuerstätten benötigen Sie für die Baubehörde, das ist ihre zuständige Gemeinde.
-) Das neu Aufstellen oder der Tausch einer Feuerstätte ist der Gemeinde und dem Rauchfangkehrer im Vorhinein zu melden und zum Abschluss zu Befunden!
-) Jeder Fang ist mit einem TYPENSCHILD zu kennzeichnen, auf dem die Klassifikation und die Verwendbarkeit angegeben ist. (Feuerstätte und Abgasleitung = Rauchfang)
ACHTUNG – Auch bei einem 1 zu 1 Tausch ist ein Befund erforderlich. Das gilt auch für Thermen, die direkt durch die Außenwand oder durch das Dach geführt sind.
Arten von Befunden
Vorbefund
Der Vorbefund stellt fest, ob die gewünschte Feuerstätte mit dem Rauchfang kompatibel ist und welche Auflagen beachtet werden müssen.
Damit wird sichergestellt, dass alle behördlichen Vorgaben für eine geplante Installation erfüllt sind. Vor dem Tausch oder Neuanschluss einer Feuerstätte daher unbedingt einen Vorbefund einholen, damit keine nachträglichen, unerwarteten Kosten entstehen. Mit diesem Vorbefund kann der Installateur oder Hafnermeister mit der Montage beginnen.
Endbefund – Rauchfangbefund
Nach Fertigstellung der Anlage überprüft der Rauchfangkehrer die ordnungsgemäße Installation und die Einhaltung der Auflagen des Vorbefundes.
Dieser Befund ist vom zuständigen Rauchfangkehrer bei jeder Neuerrichtung eines Wohnhauses oder Bauwerkes mit einem Rauch/Abgasfanges oder einer Rauch/Abgasleitung zu erstellen.
Der Rauchfangbefund ist gemeinsam mit dem Schlussüberprüfungsprotokoll (samt ev. Beilagen: Energieausweis, verschiedene Bestätigungen etc..) der Baubehörde (Gemeindeamt) vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
NÖ Bauordnung § 14/16/19/30
NÖ-Feuerwehrgesetz § 19 (4)